"Dein Antlitz, o Herr, suche ich." (Ps 27,8)

Wer kann Mitglied des Vereins werden?

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
  • Der Antrag um Aufnahme in den Verein erfolgt schriftlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  • Die Mitgliedschaft endet
a) durch Ableben natürlicher bzw. Erlöschen juristischer Personen.
b) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit dem Ende
    des  betreffenden Kalenderjahres.
c) durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten.

Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. Der Beitrag wird einmal jährlich oder monatlich zur Zahlung fällig und wird vom Konto abgebucht. Sollte jedoch ein Mitglied während des Jahres ausscheiden, erfolgt keine Erstattung des Jahresbeitrags (zur Zeit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag: pro Jahr 60 €, bzw. pro Monat 5 €).